Hausverwaltung
Die BHS übernimmt Hausverwaltungen. Die gewünschten Leistungen werden in vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung festgelegt. Diese können beispielsweise umfassen:
- Abschließen und Beenden von Mietverträgen im Auftrag des Vermieters
- Übergabe und Rücknahme bei Mieterwechsel incl. Protokoll
- Vereinnahmen der Mieten incl. Überprüfung der Richtigkeit
- Verwaltung der Kautionen
- Mahnen von säumigen Mietern und Einleiten von Maßnahmen
- Regelmäßige Abrechnung
- Betriebskostenabrechnungen
- Bezahlung anfallender Kosten im Auftrag des Vermieters
- Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser usw.) im Auftrag des Vermieters
- und vieles mehr.
Eine besondere Stärke der BHS ist die Erarbeitung von Betriebskostenabrechnungen nach den jeweils neuesten Vorschriften. Dabei arbeitet die BHS bei der Heizungs-, Klima-, Kalt- und Warmwasserabrechnung mit den bedeutendsten Abrechnungsunternehmen zusammen.
Die BHS verfügt hierfür darüber hinaus über eigene, effiziente EDV-Programme und geschulte, langjährig erfahrene und motivierte Mitarbeiter. Der Vertragspartner der BHS GmbH erhält damit objektive Unterlagen für seine Mieter und eine übersichtliche Abrechnung seiner Immobilie.