Gebäude - Energiepass
Der Energiepass - insbesondere für Bestandsgebäude - soll potenzielle Mieter informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen. Ab dem 01. Januar 2008 ist der Energieausweis für alle vermieteten Wohngebäude und beim Verkauf zwingend vorgeschrieben. Er nimmt aber auch auf die Vermietungserfolge erheblichen Einfluss. Acht Energieeffizienzklassen - von der besten Klasse A bis H - sind vorgesehen.
 
Die B H S ist Ihnen mit ihren erfahrenen Partnern behilflich, dass Sie den Energiepass erhalten.
 
Die zwingend zu erstellenden Energiepässe werden möglicherweise Mängel bei der Energieeffizienz aufzeigen. Die B H S ist Ihnen auch hier mit ihren erfahrenen Partnern behilflich, die Mängel zu mindern oder zu beseitigen und damit die Klassifikation des Energiepass zu verbessern.