Verwaltung von Mietobjekten
Die B H S übernimmt Hausverwaltungen. Die gewünschten Leistungen werden in vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung (BHS) festgelegt. Diese können beispielsweise umfassen:
  • Abschließen und Beenden von Mietverträgen im Auftrag des Vermieters
  • Übergabe und Rücknahme bei Mieterwechsel incl. Protokoll
  • Vereinnahmen der Mieten incl. Überprüfung der Richtigkeit
  • Verwaltung der Kautionen
  • Anmahnen von säumigen Mietern und Einleiten von Maßnahmen
  • regelmäßige Abrechnung
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Bezahlung anfallender Kosten im Auftrag des Vermieters
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser usw.) im Auftrag des Vermieters
  • und vieles mehr.
Eine besondere Stärke der  B H S ist die Erarbeitung von Nebenkostenabrechnungen nach den jeweils neuesten Vorschriften. Dabei arbeitet die B H S bei der Heizungs- und Warmwasserabrechnung mit den bedeutendsten Abrechnungsunternehmen zusammen.
Die B H S verfügt hierfür darüber hinaus über eigene, effiziente EDV-Programme und geschultes Personal. Der Vertragspartner der B H S erhält damit objektive Unterlagen für seine Mieter und eine übersichtliche Abrechnung seiner Immobilie.
 
Die B H S verfügt über eigene Tresoranlagen zur Aufbewahrung der Schlüssel und Kautionen (sofern sie auf Kautionsbüchern geleistet werden).