Die B H S übernimmt Hausverwaltungen. Die gewünschten Leistungen werden in vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung (BHS) festgelegt. Diese können beispielsweise umfassen:
- Abschließen und Beenden von Mietverträgen im Auftrag des Vermieters
- Übergabe und Rücknahme bei Mieterwechsel incl. Protokoll
- Vereinnahmen der Mieten incl. Überprüfung der Richtigkeit
- Verwaltung der Kautionen
- Anmahnen von säumigen Mietern und Einleiten von Maßnahmen
- regelmäßige Abrechnung
- Nebenkostenabrechnungen
- Bezahlung anfallender Kosten im Auftrag des Vermieters
- Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser usw.) im Auftrag des Vermieters
- und vieles mehr.
Eine besondere Stärke der B H S ist die Erarbeitung von Nebenkostenabrechnungen nach den jeweils neuesten Vorschriften. Dabei arbeitet die B H S bei der Heizungs- und Warmwasserabrechnung mit den bedeutendsten Abrechnungsunternehmen zusammen.
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Die B H S verfügt hierfür darüber hinaus über eigene, effiziente EDV-Programme und geschultes Personal. Der Vertragspartner der B H S erhält damit objektive Unterlagen für seine Mieter und eine übersichtliche Abrechnung seiner Immobilie.
Die B H S verfügt über eigene Tresoranlagen zur Aufbewahrung der Schlüssel und Kautionen (sofern sie auf Kautionsbüchern geleistet werden).
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